Keine Kürzung des Krankentagegeldes mehr möglich
Ein leider nicht unüblicher Fall in der Krankentagegeldversicherung wurde letztinstanzlich zugunsten des Versicherungsnehmers durch den BGH entschieden. Das Gericht hatte § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 für unwirksam erklärt und damit praktisch allen aktuell auf dem Markt tätigen Krankentagegeldversicherern die Möglichkeit genommen, durch einseitige Erklärung den Tagessatz der Krankentagegeldversicherung herabzusetzen.