Ein leider nicht unüblicher Fall in der Krankentagegeldversicherung wurde letztinstanzlich zugunsten des Versicherungsnehmers durch den BGH entschieden. Das Gericht hatte § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 für unwirksam erklärt und damit praktisch allen aktuell auf dem Markt tätigen Krankentagegeldversicherern die Möglichkeit genommen, durch einseitige Erklärung den Tagessatz der Krankentagegeldversicherung herabzusetzen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Erhebung von Gesundheitsdaten durch den Versicherer nach Entscheidung des Kammergerichtes Berlin auch für den Zeitraum vor Beginn des Versicherungsvertrages zulässig
Das Kammergericht Berlin hat zur Notwendigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten am 08.07.2014, Az. 6 U 134/13 durch den Versicherer ein äußerst praxisrelevantes Urteil gesprochen. Der Kläger des Verfahrens war Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Er begehrte Leistungen vom Versicherer wegen behaupteter Berufsunfähigkeit aufgrund einer depressiven Erkrankung (Burnout-Syndrom).
Der Versicherungsnehmer hatte einen Verkehrsunfall selbst verschuldet und war glücklicherweise gegen den Schaden in seiner Vollkaskoversicherung abgesichert. Der Versicherer leistete nur einen Teil der mit Gutachten nachgewiesenen voraussichtlichen Reparaturkosten. Streitig bleibt die Notwendigkeit eines Teils der Reparatur zur Schadensbeseitigung. Der Versicherungsnehmer verklagt seinen Versicherer auf die restliche Leistung.