Wer in Trennung lebt, stellt sich fast zwangsläufig die Frage, ob er sich scheiden lassen sollte oder scheiden lassen kann. Aber was bedeutet das und wie läuft eine Scheidung ab? Welche Folgen ergeben sich daraus?
Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Definition der „bisherigen Lebensstellung“
Urteil des BGH vom 07.12.2016 – IV ZR 434/15
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Beruf, den der berufsunfähige Versicherungsnehmer nunmehr ausübt, der bisherigen Lebensstellung im Sinne der Versicherungsbedingungen entspricht. Das Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 02.10.2013 – 3 O 582/11 und das OLG Rostock, Urteil vom 17.08.2015 4 U 123/13 hatten die Klage der Versicherungsnehmerin auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Trennung, was ist das?
Juristisch ist eine Trennung als Voraussetzung für eine Scheidung, wenn mindestens ein Ehepartner die Lebensgemeinschaft erkennbar für den anderen Ehegatten aufgibt und die Eheleute nicht mehr zusammen wirtschaften und auch in allen Lebensbereichen getrennt leben („getrennt von Tisch und Bett“). Die Trennung erfolgt am eindeutigsten durch Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung. Sie ist aber auch möglich innerhalb der Ehewohnung. Dann ist eine räumliche und wirtschaftliche Trennung notwendig. Des Weiteren müssen alle Versorgungsleistungen (Waschen, kochen, putzen etc.) eingestellt werden.
Ein leider nicht unüblicher Fall in der Krankentagegeldversicherung wurde letztinstanzlich zugunsten des Versicherungsnehmers durch den BGH entschieden. Das Gericht hatte § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 für unwirksam erklärt und damit praktisch allen aktuell auf dem Markt tätigen Krankentagegeldversicherern die Möglichkeit genommen, durch einseitige Erklärung den Tagessatz der Krankentagegeldversicherung herabzusetzen.