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Krankentagegeldversicherung

Keine Kürzung des Krankentagegeldes mehr möglich

Ein leider nicht unüblicher Fall in der Krankentagegeldversicherung wurde letztinstanzlich zugunsten des Versicherungsnehmers durch den BGH entschieden. Das Gericht hatte § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 für unwirksam erklärt und damit praktisch allen aktuell auf dem Markt tätigen Krankentagegeldversicherern die Möglichkeit genommen, durch einseitige Erklärung den Tagessatz der Krankentagegeldversicherung herabzusetzen.

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Versicherer kann Krankentagegeld bei Absinken des durchschnittlichen Nettolohnes nicht kürzen

Aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23. Dezember 2014, 9a U 15/14 Das Oberlandesgericht Karlsruhe war wiederholt mit einem typischen Problem in der Krankentagegeldversicherung befasst. Der Versicherungsnehmer war selbstständiger Handwerker und der Krankentagegeldversicherer hatte das Krankentagegeld um 50 % herabgesetzt

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