Unfallversicherung

Leider sind die vollmundigen Werbeversprechen der Versicherer, die Ihnen Sicherheit und Geborgenheit suggerieren wollen, häufig nur genau das: Werbeversprechen! Mit komplexen und verschachtelten Vertragsbedingungen, Risikoausschlüssen und vermeintlichen Fehlern auf Ihrer Seite begründen Versicherer in vielen Fällen die Kürzung oder Verweigerung von Leistungen. Haben auch Sie Ärger mit der Versicherung, wächst Ihnen der Schaden über den Kopf und dauert die Regulierung bereits viel zu lange, dann sollten Sie nicht weitere Zeit verstreichen lassen. Vereinbaren Sie in den nächsten Tagen einen Termin zur Besprechung Ihres Problems.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet

Unfallversicherung

Versichert ist die nach einem Unfall eingetretene Invalidität. Der Versicherungsnehmer erhält bei einer unfallbedingten dauernden Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eine Geldsumme, die sich nach dem Maß der Beeinträchtigung bemisst. Dafür ist in der Regel aufgrund der vereinbarten AUB die sogenannte Gliedertaxe maßgeblich. Eine häufige Streitfrage mit dem Versicherer ist der Eintritt des Versicherungsfalles, ob denn überhaupt ein Unfall vorliegt. Haben Sie diese Hürde genommen, steht in vielen Fällen die Kausalität infrage. Die Invalidität muss auf dem Unfall beruhen. Zuletzt ist das Maß der Beeinträchtigung im Streit, wegen der Progression in den Versicherungsverträgen können schon wenige Prozente mehr eine Vervielfachung der Versicherungsleistung bedeuten. Hier ist es Aufgabe des Fachanwaltes für Versicherungsrecht, medizinische Gutachten auf Plausibilität zu prüfen und gegebenenfalls selbst externe Gutachter heranzuziehen, um die richtige Leistung aus dem Vertrag für Sie zu ermitteln. Wichtig in der Unfallversicherung ist auch, dass die Fristen aus dem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen eingehalten werden, um nicht berechtigte Ansprüche zu verlieren. Wir haben es in vielen Fällen erreicht, dass die Leistung überhaupt gewährt wurde und dass aufgrund dann zutreffender medizinischer Einschätzung die richtige Höhe der Invaliditätsentschädigung ermittelt wurde, aufgrund im Vertrag vereinbarter Progressionsstaffeln häufig um ein Vielfaches höher als zunächst durch den Versicherer anerkannt.

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