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Berufsunfähigkeitsversicherung – Definition der „bisherigen Lebensstellung“

Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Definition der „bisherigen Lebensstellung“ Urteil des BGH vom 07.12.2016 – IV ZR 434/15 Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Beruf, den der berufsunfähige Versicherungsnehmer nunmehr ausübt, der bisherigen Lebensstellung im Sinne der Versicherungsbedingungen entspricht. Das Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 02.10.2013 – 3 O 582/11 und das OLG Rostock, Urteil vom 17.08.2015 4 U 123/13 hatten die Klage der Versicherungsnehmerin auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

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