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Verkehrsunfall

Kaskoversicherung und Streit zur Schadenshöhe

Der Versicherungsnehmer hatte einen Verkehrsunfall selbst verschuldet und war glücklicherweise gegen den Schaden in seiner Vollkaskoversicherung abgesichert. Der Versicherer leistete nur einen Teil der mit Gutachten nachgewiesenen voraussichtlichen Reparaturkosten. Streitig bleibt die Notwendigkeit eines Teils der Reparatur zur Schadensbeseitigung. Der Versicherungsnehmer verklagt seinen Versicherer auf die restliche Leistung.

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