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Verkehrssicherungspflicht und elterliche Aufsicht bei Kindergeburtstag

Oft kommt es im Alltag zu Überschneidungen der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern und der Aufsichtspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern. Dann stellt man sich die Frage, ob beide Pflichten verletzt wurden und wenn ja, ob eine Pflicht vorrangig behandelt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Minderjährige Kind auf der Baustelle des Nachbargrundstückes auf ein nicht gesichertes Gerüst klettert. Die Frage des Vorrangs hatte nunmehr das OLG Brandenburg in zweiter Instanz zu entscheiden.

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