In einem früheren Blogbeitrag hatten wir auf die versicherungsnehmerfreundliche Entscheidung des OLG Karlsruhe zum Wechsel im Tarif einer privaten Krankenversicherung hingewiesen. Das OLG Karlsruhe hatte im Januar 2016 die beklagte Krankenversicherung verpflichtet, den Antrag des Versicherungsnehmers auf Tarifwechsel ohne Einbeziehung eines monatlichen Wagnisausgleiches anzunehmen.
Risiken und Chancen
Jedes Jahr steigen die Prämien der privaten Krankheitskostenvollversicherung. Insbesondere, wenn das Einkommen aufgrund von Vorruhestand oder Rente sinkt, kann das zu finanziellen Problemen führen, der Lebensstandard wird beschnitten. Was ist die Lösung? Der Versicherungsnehmer versucht, die hohe Prämie des bisherigen äußerst gut ausgestatteten Tarifs mit vielen hervorragenden Leistung des Krankenversicherers durch eine deutlich geringere Prämie oder einen deutlich geringeren Selbstbehalt zu ersetzen.
Private Krankenversicherung – kein Prämienanspruch nach Kündigung durch den Versicherungsnehmer ohne Nachweis der Anschlussversicherung bei fehlender Belehrung des Krankenversicherers
In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit § 205 Abs. 6 VVG und den Pflichten des Versicherers auseinandersetzen müssen. Zu Grunde lag ein Standardproblem, das sich nach Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahre 2008 und der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für inländische Versicherungsnehmer immer wieder stellt.