Beendigung einer Gmbh durch Liquidation
Die Auflösung einer GmbH erfolgt in der Regel durch Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG. Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, bedarf dieser Beschluss einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Auflösungsbeschluss ist – von Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich formlos möglich und bedarf keiner Begründung.