Die vergangenen Monate waren auch in Berlin und Brandenburg an vielen Tagen sehr stürmisch. Neben vielfachen Schäden an Gebäuden kam es auch zu Sturmschäden an Kfz. Ganze Bäume stürzten auf Autos. Aber auch größere oder kleinere Äste fielen von den Bäumen und beschädigten eine Reihe von Fahrzeugen. Teilkaskoversicherung und Sturmschaden In der Kraftfahrtversicherung sind Schäden durch die
Starkregen und die Folgen für den Ersatz von Kfz-Schäden in der Teilkaskoversicherung
In diesem Sommer kam es an vielen Orten zu starken Regenfällen und Überschwemmungen, bei denen auch Kraftfahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen wurden. In Berlin war das am 27.07.2016 der Fall. Besonders eindrücklich waren die Bilder aus dem Gleimtunnel, der Verbindungsstraße zwischen Berlin-Prenzlauer Berg und Berlin-Wedding. Dort parkende Fahrzeuge wurden aufgetrieben und regelrecht übereinander gestapelt. Bis heute ist der Gleimtunnel für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Der Kaskoversicherer hat entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug zu bezahlen, soweit diese als „erforderliche Kosten" anzusehen sind gemäß der Vorschrift von A.2.7.1b) der AKB 2008. Worin denn nun diese erforderlichen Kosten bestehen, war zwischen einem Versicherungsnehmer und seinem Fahrzeugversicherer streitig.
Keine Absicherung für eigene Personenschäden
In vielen Fällen ist der Fahrer eines Kfz bei Unfällen nicht ausreichend für eigene Personenschäden abgesichert. Die Ausgangslage dabei ist, dass Sie als Fahrer vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, jedoch durch ein Wildtier auf der Fahrbahn ohne Verschulden in einen Unfall verwickelt werden.Fahrerschutzversicherung
In diesem Beitrag geht es einmal nicht um die Probleme der normalen Taxifahrer mit der neuen Konkurrenz oder die Gewinne von Uber, Wundercar & Co. Ich will auch keinerlei Bewertung der Nutzung der verschiedenen Dienste oder der vermeintlichen oder tatsächlichen Kundenzufriedenheit vornehmen. Der Hinweis richtet sich an diejenigen Kfz-Führer, die sich als privates Taxi betätigen und gelegentlich oder regelmäßig Fahrgäste befördern.
Sachverhalt: Schadensverursachung beim Ausparken
Ein typischer Schadensfall in der Kaskoversicherung ist der Ausparkvorgang. Sei es beim eigenen Grundstück, im Parkhaus, auf einem Parkplatz oder am Straßenrand, beim Ausparken kommt es häufig zu Schäden am Fahrzeug. Häufig führt dabei der Schreck des Fahrers über den Anstoß dazu, dass er einen weiteren Fahrfehler begeht und dann gegen ein weiteres Hindernis fährt.
Der Versicherungsnehmer hatte während der Nachtschicht in einem Krankenhaus die Fahrzeugschlüssel in einen Korb abgelegt, der in einem nicht abgeschlossenen Aufenthaltsraum stand. Bei Schichtende musste er feststellen, dass die Autoschlüssel verschwunden waren, das gleiche galt auch für sein Fahrzeug. Der Versicherungsnehmer hat von seiner Teilkaskoversicherung die Entschädigung für den Diebstahl in voller Höhe verlangt.