Probleme mit dem Versicherungsschutz ohne Winterreifen. Die Pflicht des Autofahrers, bei winterlichen Verhältnissen geeignete Reifen zu montieren, ist vor mehr als 10 Jahren gesetzlich geregelt worden. Zwischenzeitlich hat es mehrere Veränderungen gegeben. Dass verkehrssichere Bereifung sinnvoll und wichtig ist, leuchtet ein. Die richtigen Reifen können Gefahrensituationen bei glatter oder verschneiter Fahrbahn entschärfen und möglichst Unfälle vermeiden.
Starkregen und die Folgen für den Ersatz von Kfz-Schäden in der Teilkaskoversicherung
In diesem Sommer kam es an vielen Orten zu starken Regenfällen und Überschwemmungen, bei denen auch Kraftfahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen wurden. In Berlin war das am 27.07.2016 der Fall. Besonders eindrücklich waren die Bilder aus dem Gleimtunnel, der Verbindungsstraße zwischen Berlin-Prenzlauer Berg und Berlin-Wedding. Dort parkende Fahrzeuge wurden aufgetrieben und regelrecht übereinander gestapelt. Bis heute ist der Gleimtunnel für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Der Kaskoversicherer hat entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug zu bezahlen, soweit diese als „erforderliche Kosten" anzusehen sind gemäß der Vorschrift von A.2.7.1b) der AKB 2008. Worin denn nun diese erforderlichen Kosten bestehen, war zwischen einem Versicherungsnehmer und seinem Fahrzeugversicherer streitig.
Keine Erstattung von Gutachterkosten, mit denen der Versicherungsnehmer seine Unschuld bewiesen hat, durch den Haftpflichtversicherer
Ein typischer Fall in meiner Beratungspraxis ist mit der vermeintlichen Verursachung von Blechschäden und dem Regulierungsverhalten des Kfz Haftpflichtversicherers verbunden. Dem Mandant wird vorgeworfen, auf einem Parkplatz beim Rangieren einen Schaden verursacht zu haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, den Unfallort verlassen zu haben, ohne Feststellungen zum Unfallhergang und zu seiner Beteiligung ermöglicht zu haben.
Sachverhalt: Schadensverursachung beim Ausparken
Ein typischer Schadensfall in der Kaskoversicherung ist der Ausparkvorgang. Sei es beim eigenen Grundstück, im Parkhaus, auf einem Parkplatz oder am Straßenrand, beim Ausparken kommt es häufig zu Schäden am Fahrzeug. Häufig führt dabei der Schreck des Fahrers über den Anstoß dazu, dass er einen weiteren Fahrfehler begeht und dann gegen ein weiteres Hindernis fährt.
Der Versicherungsnehmer hatte während der Nachtschicht in einem Krankenhaus die Fahrzeugschlüssel in einen Korb abgelegt, der in einem nicht abgeschlossenen Aufenthaltsraum stand. Bei Schichtende musste er feststellen, dass die Autoschlüssel verschwunden waren, das gleiche galt auch für sein Fahrzeug. Der Versicherungsnehmer hat von seiner Teilkaskoversicherung die Entschädigung für den Diebstahl in voller Höhe verlangt.