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Gesundheitsrecht

Private Unfallversicherung - Das Ende der Gelegenheitsursache

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2016 zum Aktenzeichen IV ZR 521/14 den Begriff der Gelegenheitsursache endgültig verworfen und zu den Akten gelegt. Was war damit gemeint? Der Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung erhält eine Invaliditätsentschädigung dann, wenn zwischen Unfallereignis und der Funktionsbeeinträchtigung ein kausaler Zusammenhang besteht. Die Invalidität (Funktionsbeeinträchtigung) muss auf dem Unfall beruhen.

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Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung (Update)

In einem früheren Blogbeitrag hatten wir auf die versicherungsnehmerfreundliche Entscheidung des OLG Karlsruhe zum Wechsel im Tarif einer privaten Krankenversicherung hingewiesen. Das OLG Karlsruhe hatte im Januar 2016 die beklagte Krankenversicherung verpflichtet, den Antrag des Versicherungsnehmers auf Tarifwechsel ohne Einbeziehung eines monatlichen Wagnisausgleiches anzunehmen.

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