Wer in Trennung lebt, stellt sich fast zwangsläufig die Frage, ob er sich scheiden lassen sollte oder scheiden lassen kann. Aber was bedeutet das und wie läuft eine Scheidung ab? Welche Folgen ergeben sich daraus?
Trennung, was ist das?
Juristisch ist eine Trennung als Voraussetzung für eine Scheidung, wenn mindestens ein Ehepartner die Lebensgemeinschaft erkennbar für den anderen Ehegatten aufgibt und die Eheleute nicht mehr zusammen wirtschaften und auch in allen Lebensbereichen getrennt leben („getrennt von Tisch und Bett“). Die Trennung erfolgt am eindeutigsten durch Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung. Sie ist aber auch möglich innerhalb der Ehewohnung. Dann ist eine räumliche und wirtschaftliche Trennung notwendig. Des Weiteren müssen alle Versorgungsleistungen (Waschen, kochen, putzen etc.) eingestellt werden.
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.09.2016 – Aktenzeichen XII ZB 487/15
Der Bundesgerichtshof hat am 28.09.2016 zum Aktenzeichen XII ZB 487/15 entschieden, dass während der Trennungszeit ein Ehegatte vom anderen die Ehewohnung bewohnenden Ehegatten nicht die Herausgabe der Ehewohnung nach § 985 BGB verlangen kann, auch wenn er Alleineigentümer der Wohnung ist. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich.