Probleme der Mängelanzeige im VOB-Werkvertrag
Mängelanzeige per E-Mail genügt nicht Bei fast jedem Neu- oder Umbauvorhaben stellt sie sich irgendwann: Die Frage nach der Verjährung der Gewährleistungsansprüche. Insbesondere wenn die VOB/B wirksam vereinbart wurde, kommt der Mängelanzeige wegen der verjährungsunterbrechenden Wirkung gem. § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B erhebliche Bedeutung zu.