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Altanschließer

Anschlussbeiträge für Altanschließer – Bundesverfassungsgericht „kippt“ Brandenburger Rechtsgrundlage

Nahezu alle Brandenburger Grundstückseigentümer wurden in den vergangenen Jahren zur Kasse gebeten. Von den Grundstückseigentümern wurden Anschlussbeiträge für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in den 1990-er Jahren erhoben, obwohl vielfach bereits in den 1990er-Jahren gezahlt worden war oder der Grundstücksanschluss bereits vor der Wende hergestellt worden war.

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