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Alleineigentum

Ehewohnung bleibt Ehewohnung während der gesamten Trennungszeit

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.09.2016 – Aktenzeichen XII ZB 487/15 Der Bundesgerichtshof hat am 28.09.2016 zum Aktenzeichen XII ZB 487/15 entschieden, dass während der Trennungszeit ein Ehegatte vom anderen die Ehewohnung bewohnenden Ehegatten nicht die Herausgabe der Ehewohnung nach § 985 BGB verlangen kann, auch wenn er Alleineigentümer der Wohnung ist. Dies ist erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich.

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