Berufsunfähigkeit

Versicherung

Wenn Sie nach einem Unfall oder krankheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, droht der soziale Abstieg. Selbst die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsunfähigkeit reichen regelmäßig nicht, um den bisherigen Lebensstandard auch nur ansatzweise aufrechtzuerhalten. Hier kann der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung helfen, die häufig für sehr lange Zeiträume eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente verspricht.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das bedeutet natürlich auch, dass die Anerkennung der Leistungspflicht den Versicherer viel Geld kosten kann. Die Gründe der Ablehnung des Leistungsanspruchs sind daher vielfältig. Sie reichen von einer sogenannten mitgebrachten Berufsunfähigkeit, damit dem Einwand der Vorvertraglichkeit, über das Nichtvorhandensein der behaupteten Berufsunfähigkeit bis hin zur Behauptung falscher Angaben bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer, auf die der Versicherer regelmäßig mit einer Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung reagiert. Bereits die Darlegung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeit ist äußerst schwierig und bedarf der genauen Kenntnis sowohl der Versicherungsbedingungen als auch der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit. In jedem Fall benötigen Sie anwaltliche Hilfe, wenn der Versicherer Falschangaben bei Antragstellung behauptet und den Vertrag anficht. Ein häufiges Problem ist auch die sogenannte Verweisung auf eine andere Berufstätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Berufsausübung von Selbstständigen.

So konnten wir einem selbstständigen Handwerksmeister helfen, der aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, auf der Baustelle mitzuarbeiten. Der Berufsunfähigkeitsversicherer hatte den Anspruch mit der Begründung abgelehnt, dass der Handwerksmeister doch seinen Betrieb so umorganisieren könne, dass er selbst nur noch für Büro, Akquisition und Abrechnung zuständig wäre. Dieser Tätigkeitsbereich war vor der Erkrankung bei dem Handwerksmeister sehr gering ausgeprägt, von Bürotätigkeit und Buchhaltung verstand er auch überhaupt nichts. Der Versicherer war im Ergebnis unseren tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zugänglich und musste den Anspruch in vollem Umfang anerkennen, Nachzahlung einschließlich Zinsen leisten und die Rechtsanwaltsgebühren erstatten.

Dem qualifizierten Sachverstand des Versicherers, der für die Abweisung des Anspruches immer eine aus den verschachtelten Versicherungsbedingungen hergeleitete vermeintlich logische Begründung findet, können Sie nur mit Unterstützung eines im Versicherungsrecht fachlich versierten Rechtsanwaltes beikommen.

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