Notarielle Leistungen
Beglaubigung Beurkundung
Verträge
Unsere erfahrenen Notare, Notar Dr. Michael Tegtmeier, Notarin Anke Reiter, Notarin Jana Meyer und Notar Jörg Schulze-Bourcevet, führen für Sie alle Beurkundungen und Beglaubigungen durch, die für Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister oder für Erklärungen gegenüber Gerichten und Behörden gesetzlich vorgesehen sind.
Unsere Ansprechpartner
Immobilienrechtliche Verträge
Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt in der Vorbereitung, der Beurkundung und im Vollzug von immobilienrechtlichen Verträgen in Bezug auf Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte.
Gerade in der heutigen Zeit gelten Immobilien als gute und sichere Wertanlage. Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte stellen einen wesentlichen Bestandteil der Vermögensvorsorge und der Rücklage für das Alter dar. Wer sich dafür entscheidet, eine Immobilie zu erwerben, trifft häufig eine langfristige und weitreichende Anlageentscheidung über einen erheblichen Teil seines Vermögens. Alle immobilienrechtlichen Verträge bedürfen nicht zuletzt aus diesem Grund der notariellen Beurkundung. Bei jeder Übertragung von Grundeigentum sind stets die Umstände des Einzelfalles zu beachten. Unsere Notare sorgen mit ihren Mitarbeitern gemäß ihren Amtspflichten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls für eine ausgewogene und für alle Beteiligten sichere Urkundengestaltung, für die Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen und Löschungsunterlagen sowie für einen zügigen Vollzug im Grundbuch.
Besonderheiten bei Wohnungseigentum
Gerade in Berlin ist der Kauf von Wohnungseigentum von besonderer Bedeutung. Im Vergleich zum Kauf eines Grundstückes gibt es beim Kauf von Wohnungseigentum einige Besonderheiten zu beachten. Diese Besonderheiten ergeben sich aus der Einbindung des Wohnungseigentums in die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), insbesondere aus deren Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Unsere Notare stehen mit ihrer Erfahrung bereits bei der Begründung von Wohnungseigentum für die Konzipierung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung sowie für deren Beurkundung zur Verfügung. Auch bei dem Verkauf bzw. Kauf von Wohnungseigentum sind die Regelungen der Gemeinschaftsordnung und der Teilungserklärung zu beachten, denn sie entscheiden z.B. darüber, welche Flächen und Einrichtungen der Wohnungseigentumsanlage ich als Erwerber allein nutzen, gemeinschaftlich nutzen oder gar nicht nutzen kann bzw. wo ich selbst die Mitbenutzung Dritter zulassen muss. Diese und alle weiterhin auftretenden Fragen beantworten Ihnen unsere Notare kompetent und stehen bei Bedarf auch für ein notariellen Vorgespräch zur Verfügung.
Beurkundungen und Beglaubigungen im Unternehmensrecht
Unsere Notare begleiten Sie und Ihr Unternehmen als Personengesellschaft wie als Kapitalgesellschaft, insbesondere bei allen Vorgängen im „Leben“ einer GmbH von der Gründung, über die Kapitalerhöhung und Geschäftsführungsmaßnahmen, bis zum Verkauf im Wege des share deal bzw. des asset deal oder zur Liquidaton. Dabei werden auch Rechtsfragen mit Auslandsberührung, z.B. wegen der Beteiligung ausländischer Investoren und Gesellschaften an inländischen Unternehmen, behandelt und berücksichtigt.
Testamente und Erbverträge
Im Erbrecht beurkunden unsere Notare Ihre Testamente und Erbverträge ebenso wie Erbauseinandersetzungen, Erbteilsübertragungen und Erbscheinanträge. Im Mittelpunkt stehen dabei Testamente und Erbverträge, die dazu dienen, von der gesetzlichen Erbfolge abweichende bzw. diese ergänzende Erbfolgeregelungen zu treffen. Gerade dann, wenn es ein Familienunternehmen gibt, Sie in einer „Patchwork-Familie“ leben oder Ihren Ehepartner bzw. Lebensgefährten besonders absichern wollen, greifen die gesetzlichen Regelungen häufig zu kurz und führen nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Hinzu kommen können unerwünschte oder unerwartete steuerliche Belastungen. Unsere Notare helfen Ihnen dabei, Ihre Vermögensnachfolge gemäß Ihren individuellen Wünsche und Ziele mit Hilfe von Testamenten und Erbverträgen umzusetzen, bei Bedarf ergänzt durch den Abschluss notarieller Pflichtteilsverzichtsverträge.
Vorsorgeurkunden
Vorsorgeurkunden dienen dazu, für Sie im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, Erklärungen abzugeben und möglichst eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Unsere Notare gestalten für Sie individuelle Vorsorgeurkunden, die im Interesse der Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung sowohl Vollmachten im Vermögens- und Gesundheitsbereich auf Personen ihres Vertrauenes, als auch Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Erklärungen zur Organspende umfassen. Sodann veranlassen unsere Notare in Ihrem Auftrage die Registrierung der Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, um sicher zu stellen, dass Ihre Bevollmächtigten im Notfalle schnellstmöglich informiert und in die Lage versetzt werden, für Sie handeln zu können.
Eheverträge
Ein notariell zu beurkundender Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn ein Paar bestimmte, vom Gesetz abweichende Regelungen treffen will. Eine individuelle Vereinbarung kann den Güterstand, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt von Eheleuten und Kindern abweichend von den gesetzlichen Vorgaben regeln.
So kann durch einen Ehevertrag bereits zu Beginn der Ehe der gesetzliche Güterstandes der Zugewinngemeinschaft dahingehend modifiziert werden, dass bestimmte Teile des Vermögens wie Unternehmen oder Familienimmobilien im Falle der Scheidung vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Auch können im Falle der Trennung notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu einem gütliches Scheidungsverfahren vor Gericht führen, was für alle Beteiligten die rechtlichen, emotionalen und kostenmäßigen Belastungen deutlich reduzieren hilft..
Für nichteheliche Partnerschaften empfehlen unsere Notare dringend den Abschluss eines notariellen Partnerschaftsvertrages. Das Gesetz kennt weder für den Bestand noch für die Abwicklung dieser Form des Zusammenlebens besondere Regelungen, wie sie für die Ehe vorgesehen sind. Ohne eine vertragliche Regelung haben deshalb der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei deren Beendigung durch Tod oder Trennung keinerlei gegenseitige Absicherung bezüglich der Vermögensauseinandersetzung, des Unterhaltes, der Altersabsicherung und des Erbens bzw. Vererbens.
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Wenn Sie als Eltern den Generationenübergang bereits zu Lebzeiten gestalten wollen, Ihren Kindern gegebenenfalls langwierige erbrechtliche Auseinandersetzungen ersparen und auch die Freibeträge des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes ausnutzen möchten, können Sie Ihr Vermögen, insbesondere Unternehmen und Immobilien, bereits zu Lebzeiten mit notarieller Urkunde übertragen ("vorweggenommene Erbfolge"). Dabei können die Eltern selbstverständlich durch Wohnrecht oder Nießbrauch sowie durch grundbuchlich gesicherte Rückforderungsrechte abgesichert werden.
Auch für Ehepaare bieten sich häufig bereits zu Lebzeiten Vermögensübertragungen an, insbesondere wenn einseitige Vermögensentwicklungen güterrechtlich und steuerlich vorteilhaft ausgeglichen werden sollen ("Güterstandsschaukel").