Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2016 zum Aktenzeichen
IV ZR 521/14 den Begriff der Gelegenheitsursache endgültig verworfen und zu den Akten gelegt. Was war damit gemeint? Der Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung erhält eine Invaliditätsentschädigung dann, wenn zwischen Unfallereignis und der Funktionsbeeinträchtigung ein kausaler Zusammenhang besteht. Die Invalidität (Funktionsbeeinträchtigung) muss auf dem Unfall beruhen.
Risiken und Chancen
Jedes Jahr steigen die Prämien der privaten Krankheitskostenvollversicherung. Insbesondere, wenn das Einkommen aufgrund von Vorruhestand oder Rente sinkt, kann das zu finanziellen Problemen führen, der Lebensstandard wird beschnitten. Was ist die Lösung? Der Versicherungsnehmer versucht, die hohe Prämie des bisherigen äußerst gut ausgestatteten Tarifs mit vielen hervorragenden Leistung des Krankenversicherers durch eine deutlich geringere Prämie oder einen deutlich geringeren Selbstbehalt zu ersetzen.
Private Krankenversicherung – kein Prämienanspruch nach Kündigung durch den Versicherungsnehmer ohne Nachweis der Anschlussversicherung bei fehlender Belehrung des Krankenversicherers
In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit § 205 Abs. 6 VVG und den Pflichten des Versicherers auseinandersetzen müssen. Zu Grunde lag ein Standardproblem, das sich nach Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahre 2008 und der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für inländische Versicherungsnehmer immer wieder stellt.
Neues Urteil des Kammergerichtes Berlin
Seit 2008 gibt es die Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Die Hoffnung des Gesetzgebers, mit dieser Pflichtversicherung allen Bürgern einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz gewähren zu können, hat sich nicht erfüllt. Vielmehr kam es dazu, dass bisher nicht versicherte Bürger, vor allem auch viele Selbstständige, private Krankenversicherungsverträge abgeschlossen haben, die Prämien jedoch schuldig blieben.
Private Zahnzusatzversicherung: Nutzen und Probleme
In vielen Fällen schließen Patienten dann eine Zahnzusatzversicherung ab, nachdem der Zahnarzt die Behandlungsbedürftigkeit des Gebisses festgestellt hat. Fallen dann im Rahmen der Gebisssanierung die Kosten an, weigert sich der Versicherer häufig, diese Kosten zu erstatten. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nur einen Bruchteil.