Ein leider nicht unüblicher Fall in der Krankentagegeldversicherung wurde letztinstanzlich zugunsten des Versicherungsnehmers durch den BGH entschieden. Das Gericht hatte § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 für unwirksam erklärt und damit praktisch allen aktuell auf dem Markt tätigen Krankentagegeldversicherern die Möglichkeit genommen, durch einseitige Erklärung den Tagessatz der Krankentagegeldversicherung herabzusetzen.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2016 zum Aktenzeichen
IV ZR 521/14 den Begriff der Gelegenheitsursache endgültig verworfen und zu den Akten gelegt. Was war damit gemeint? Der Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung erhält eine Invaliditätsentschädigung dann, wenn zwischen Unfallereignis und der Funktionsbeeinträchtigung ein kausaler Zusammenhang besteht. Die Invalidität (Funktionsbeeinträchtigung) muss auf dem Unfall beruhen.
In einem früheren Blogbeitrag hatten wir auf die versicherungsnehmerfreundliche Entscheidung des OLG Karlsruhe zum Wechsel im Tarif einer privaten Krankenversicherung hingewiesen. Das OLG Karlsruhe hatte im Januar 2016 die beklagte Krankenversicherung verpflichtet, den Antrag des Versicherungsnehmers auf Tarifwechsel ohne Einbeziehung eines monatlichen Wagnisausgleiches anzunehmen.
Risiken und Chancen
Jedes Jahr steigen die Prämien der privaten Krankheitskostenvollversicherung. Insbesondere, wenn das Einkommen aufgrund von Vorruhestand oder Rente sinkt, kann das zu finanziellen Problemen führen, der Lebensstandard wird beschnitten. Was ist die Lösung? Der Versicherungsnehmer versucht, die hohe Prämie des bisherigen äußerst gut ausgestatteten Tarifs mit vielen hervorragenden Leistung des Krankenversicherers durch eine deutlich geringere Prämie oder einen deutlich geringeren Selbstbehalt zu ersetzen.