Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Das Gesellschaftsrecht bietet Ihnen eine Vielfalt von Rechtsformen, sich und ihr Unternehmen zu organisieren und am Geschäftsleben teilzunehmen. Das jeweilige Geschäftsfeld, Haftungsfragen, Steuern, vorhandenes oder notwendiges Kapital sind dabei nur einige zu beachtende Grundlagen bei der Wahl der für Sie richtigen Organisationsform.
Unsere Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Tegtmeier
Rechtsanwältin und Notarin Anke Reiter
Rechtsanwalt und Notar Jörg Schulze-Bourcevet
Gesellschaftsrecht im Notariat
Wenn wir für Sie als Notare Gesellschaftsgründungen, Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen beurkunden und zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern Ihres Vertrauens, damit Sie auch unter Beachtung steuerlicher Aspekte die für Sie richtige Rechtsform auswählen und die richtigen Unternehmensentscheidungen treffen.
GmbH
Als Kapitalgesellschaft steht für kleinere und mittlere Unternehmen insbesondere die GmbH als ebenso geeignete wie weit verbreitete und allgemein anerkannte Rechtsform zur Verfügung. Sie hat mit einer Zahl von fast 1 Million Gesellschaften in Deutschland eine besonders hervorgehobene Stellung im gesamten Wirtschaftsleben.
Für unsere Notare gehören daher GmbH-Gründungen, Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen zu den besonderen Schwerpunkten ihrer Amtstätigkeit.
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen exklusiv, wenn es um die Wahrung, Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer geht. Dazu kann auch Begleitung und Vertretung in Gesellschafterversammlungen gehören. Vor allem in kleineren, personalistisch strukturierten GmbH führt ein Streit zwischen den Gesellschaftern zur Lähmung der Geschäftstätigkeit der gesamten GmbH mit schweren wirtschaftlichen Folgen. Wir bieten Lösungswege für solche Krisen an und binden dabei die Steuerberater Ihres Vertrauens ein, um gewünschte steuerliche Folgen herbeizuführen und unerwünschte steuerliche Folgen so weit als möglich auszuschließen.
Als Geschäftsführer einer GmbH unterstützen wir Sie anwaltlich bei der Wahrnehmung Ihrer Pflichten, bei deren Ausführung eine Reihe von Fehlern passieren können. Neben Kompetenzfragen im Außen- wie Innenverhältnis gehören dazu vor allem Pflichten in der Unternehmenskrise. Der Geschäftsführer muss aktiv unter Einbindung der Gesellschafter Sanierungsbemühungen durchführen, das Stammkapital erhalten und notfalls auch zum richtigen Zeitpunkt die Insolvenz des Unternehmens beantragen. Wir schützen Sie vor einer möglichen persönlichen Haftung wie auch vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit als Geschäftsführer.
Personengesellschaften und GmbH & Co. KG
Unter den Personengesellschaften nimmt neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR), der Partnerschaftsgesellschaft (PartG), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) insbesondere die GmbH & Co. KG eine herausgehobene Stellung ein, da sie die Mitunternehmerschaft einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft verbindet.
Unsere Notare begleiten Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen bei der Wahl und Ausgestaltung der passenden Rechtsform.
Als Rechtsanwälte helfen wir Ihnen sowohl in der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Mitgesellschaftern oder Dritten, als auch bei der Bewältigung der Probleme bei Beendigung der Gesellschaft, der Liquidation des Gesellschaftsvermögens und bei Fragen der Haftung.
Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Bereits dieser Satz zeigt die Probleme auf, die Ihnen im täglichen Geschäftsverkehr begegnen können. Ob Sie überhaupt ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes sind und welche der im Handelsgesetzbuch (HGB) und seinen Nebengesetzen enthaltenen Vorschriften speziell für sie und ihr Handelsgeschäft gelten, bedarf genauer juristischer Prüfung. Wir unterstützen Sie anwaltlich bei der Gestaltung der für ihr Handelsgeschäft maßgbelichen Verträge, bei deren Durchführung und im Streitfall.
Das zur Erleichterung des Handelsverkehrs geschaffene Handelsrecht enthält eine Vielzahl von Abweichungen, vor allem betreffend die Form von Rechtsgeschäften gegenüber den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzten Vorschriften. Es gelten häufig besondere Fristen für die Geltendmachung von Rechten, in der Regel deutlich kürzer als im BGB. Wir schützen Sie als Rechtsanwälte vor unangenehmen Überraschungen und helfen dabei, dass sie keine Fristen versäumen und ihre Rechte wahren können.
Unsere Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Tegtmeier
Rechtsanwältin und Notarin Anke Reiter
Rechtsanwalt und Notar Jörg Schulze-Bourcevet