Familienrecht

Berlin

Das Fachgebiet Familienrecht umfasst unter anderem Eheverträge, Trennungen und Scheidungen, den Unterhalt für Ehegatten oder Kinder und das Sorgerecht. Das Familienrecht betrifft, auf die eine oder andere Weise, fast jeden mindestens einmal im Leben. Viele familienrechtliche Vereinbarungen, die rechtzeitig mit einem Anwalt für Familienrecht getroffen werden, können später großen und emotional belastenden Ärger vermeiden.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwältin und Notarin Jana Meyer

Rechtsanwalt für Familienrecht in Berlin

In den meisten Fällen können wir als Anwälte für Familienrecht in Berlin gemeinsam mit unseren Klientinnen und Klienten außergerichtliche Lösungen erarbeiten oder Ihnen zu Ihrem Recht vor dem Familiengericht verhelfen. Als Anwälte für Familienrecht in Berlin bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Hilfe in folgenden Fällen:

  • Eheverträge
  • Adoptionen
  • Trennungen/Scheidungen
  • Unterhaltsrecht
  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung
  • Gesetzliche Vertretungsfunktionen bei Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung

Der Abschluss eines Ehevertrags fällt unter das Familienrecht

Eheverträge gelten in den heutigen Zeiten als altmodisch und werden oft auch als Vorbelastung für eine Ehe durch die zukünftigen Eheleute angesehen. Dabei kann der Ehevertrag, wenn er sorgfältig erarbeitet und präzise formuliert ist, für eine klare und saubere Lösung etwaiger Trennungsfolgen sorgen. Der Ehevertrag muss nicht zwingend vor der Heirat geschlossen werden. Er kann zu jedem Zeitpunkt der Ehe mit Hilfe eines Rechtsanwalts erarbeitet und dann notariell beurkundet werden.

Obwohl die Bezeichnung Ehevertrag den Rückschluss zulässt, dass diese Vertragsform auf verheiratete Paare beschränkt ist, stimmt dies nicht. Auch in eheähnlichen Lebenspartnerschaften können Vereinbarungen getroffen werden, die im Falle einer Trennung Streitigkeiten vermeiden. Einen Standard gibt es für Eheverträge nicht. Sie können prinzipiell jeden Wunsch in den Ehevertrag aufnehmen. Rechtssicherheit bietet Ihnen der Ehevertrag nur, wenn der Ehevertrag den gesetzlichen Vorgaben und der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht. Formulieren Sie daher Ihren Ehevertrag gemeinsam mit einer Anwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei. Rechtsanwältin Jana Meyer betreut Sie bei der:

  • Erstellung von Eheverträgen für Ehen und eheähnliche Lebenspartnerschaften
  • Regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung auf veränderte Lebensumstände

Was tun bei Trennung oder Scheidung?

Insbesondere wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben oder Zweifel an der Wirksamkeit einzelner Bestimmungen bestehen, sollten Sie sich im Falle einer Trennung/ bzw. Scheidung sofort an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Nur so vermeiden Sie finanzielle Nachteile, die später nicht rückgängig gemacht werden können. Unsere Ansprechpartner beraten Sie in Fragen zum Trennungsjahr, zum Trennungsunterhalt und dessen Berechnung, zu Fragen bezüglich gemeinsamer Vermögenswerte und den Versorgungsausgleich für die spätere Rente.

Außergerichtliche Einigung

Mit Hilfe eines Anwaltes für Familienrecht lassen sich Scheidungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen treffen, die eine Trennung/ bzw. Scheidung wesentlich erleichtern, ohne dass es zu gravierenden finanziellen Nachteilen und emotional belastenden Monaten oder sogar Jahren kommt. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass der Anwalt für Familienrecht von beiden Seiten mit der Vermittlung eines Trennungsvorschlages im Rahmen einer Mediation beauftragt wird und ausnahmsweise nicht nur der Vertreter einer Partei allein ist. Wenn ein sachliches Gespräch nicht mehr möglich ist, sollte ein Anwalt für Familienrecht Ihre Interessen bei Trennung oder Scheidung konsequent für Sie wahrnehmen und Sie in der Auseinandersetzung mit dem bisherigen Partner vertreten.

  • Anwaltliche Hilfe und Beratung für Trennungsjahr und Trennungsunterhalt
  • Versorgungsausgleich für die spätere Rente
  • Scheidungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarung

Kinder im Familienrecht

Nach einer Trennung/ bzw. Scheidung eines Paares, das gemeinsame Kinder hat, stellen sich leider häufig Fragen und Probleme bezüglich der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes und der Unterhaltszahlungen. Schafft es ein Elternpaar nicht, diese Fragen gemeinschaftlich zu klären, hilft der Anwalt für Familienrecht. Wer bekommt die eheliche Wohnung? Welcher Elternteil hat wann Besuchsrecht und wie viel Mitspracherecht in der Erziehung und bei schulischen Fragen bleibt? Wem steht das Kindergeld zu? Diese und viele andere Fragen stellen sich nach der Trennung, die oftmals aufgrund der emotional belastenden Situation nicht mehr neutral geklärt werden können. Als Anwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen mit unserer jahrelangen praktischen Erfahrungen. Wir helfen Ihnen das Kindeswohl nicht aus den Augen zu verlieren und nach Möglichkeit eine Trennung/Scheidung so zu vollziehen, dass das Kind/die Kinder nicht unnötig belastet werden. Gerade bei zerstrittenen Paaren kann auch eine Mediation durch eine dritte und neutrale Vertrauensperson, einen Anwalt für Familienrecht, die möglicherweise verhärtete Front zwischen den Elternteilen aufbrechen und im Interesse des Kindes Lösungen finden.

Das Familienrecht in Deutschland ist so komplex, dass Ihnen Möglichkeiten zur Verfügung stehen können, von denen Sie bisher keine Kenntnis hatten. Holen Sie sich kompetenten Rat und Unterstützung in dieser schwierigen Lebenssituation.

Rückforderung von Schenkungen als Teil des Familienrechts

Ein weiteres Feld im Familienrecht ist die Rückforderung von Schenkungen. Häufig hat der Ehegatte aber auch die Eltern oder Schwiegereltern im Vertrauen auf den Bestand der Ehe dem jeweiligen Partner einen größeren Geldbetrag geschenkt oder gar ein Grundstück, auf dem dann das Familienheim errichtet wurde. Nach Trennung und Scheidung sind alle enttäuscht, die Grundlage für diese Schenkung weggefallen und vor allem Eltern oder Schwiegereltern wollen nicht mehr, dass der andere Teil das Geschenk behält. Gibt es Möglichkeiten der Rückforderung? Wie kann sichergestellt werden, dass nur mein Kind oder Enkel von der Schenkung profitiert?

Gerne stehen wir Ihnen als Anwälte für Familienrecht auch für Fragen des Erbrechtes und der Wirkung von Testamenten nach der Scheidung zur Verfügung. Auch Probleme der Aufteilung ehelichen Vermögens gegen den Wunsch des ehemaligen Partners (hier sei die Teilungsversteigerung zu nennen) klären wir selbstverständlich in Ihrem Interesse.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwältin und Notarin Jana Meyer