Erbrecht

Testament

Rechtsanwalt für Erbrecht oder Notar? Häufig ist die erste Frage bei Erbrechtsproblemen: Welcher Spezialist wird gebraucht? Ein Anwalt für Erbrecht oder ein Notar? Die Kanzlei Tegtmeier & Partner verfügt über Spezialisten auf beiden Gebieten. Vielfach wird versäumt, für die Zeit nach dem Tod vorzusorgen. Das hat weitreichende und ungewollte Folgen. Ein über Jahre und Jahrzehnte mit Mühe und Fleiß aufgebautes Vermögen geht verloren durch Entscheidungsblockaden ungewollter Miterben und zeit- wie kostenaufwändige Rechtsstreite. Die entscheidenden Schritte müssen Sie vor dem Eintritt des Erbfalls unternehmen. Hierzu können wir Sie umfassend und konkret bezogen auf Ihre Familiensituation und die vorhandenen Vermögensverhältnisse beraten.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt, Notar Dr. Michael Tegtmeier
Rechtsanwältin, Notarin Anke Reiter
Rechtsanwältin und Notarin Jana Meyer
Rechtsanwalt und Notar Jörg Schulze-Bourcevet

Erbfolge

Sollten Sie Erbe in einem Fall sein, in dem kein Testament vorliegt oder der Erblasser ein unwirksames Testament errichtet haben, tritt eine vom Gesetzgeber vorgegebene Erbfolge ein:

  • Erben 1. Ordnung sind Abkömmlinge, also Kinder, Enkelkinder, adoptierte Kinder.
  • Erben 2. Ordnung sind Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen und Nichten).
  • Erben 3. Ordnung sind Großeltern und deren Abkömmlinge (Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen).

In dieser Erbfolge gilt, dass höhere Ordnungen entferntere Ordnungen komplett ausschließen. Innerhalb einer Ordnung schließen nähere Verwandte entferntere Verwandte komplett aus. Der Ehegatte hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht. Je nach Güterstand fällt die Erbquote des überlebenden Ehegatten unterschiedlich aus. Es kann auch vorkommen, dass Ehepartner eine Erbengemeinschaft mit Verwandten anderer Ordnung des Verstorbenen bilden. Haben Sie dazu Fragen, wenden Sie sich direkt an uns und lassen Sie sich eine Termin geben.

Haben Sie ein Problem mit einem Testament? Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich abgefasst und unterzeichnet sein, schon eine beigefügte computergeschriebene Auflistung aller Werte im Nachlass können ein Testament ungültig machen. Fast 90% der handschriftlicher Testamente sind unklar oder widersprüchlich abgefasst und somit juristisch anfechtbar. Diese Probleme lassen sich durch eine individuelle Beratung aufklären und vermeiden.

Pflichtteil – das garantierte Geld

Sollte ein Erbe (1.Ordnung) im Testament nicht oder zu wenig bedacht worden sein, hat er Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil am Erbe. Der Anspruch auf diesen Anteil besteht auch noch, wenn das eigentliche Erbe ausgeschlagen wird. Der Pflichtteil muss in Geld ausgezahlt werden und berechnet sich aus dem Geldwert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Sollte ein Erblasser sein Vermögen durch Schenkungen deutlich verringert haben, um den Pflichtteil möglichst klein zu halten, gibt es auch hier für sie als Berechtigten eine Reihe von durchsetzbaren Ansprüchen. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Erbrecht in Berlin.

Erbengemeinschaft – eine schwierige Konstellation

Erbengemeinschaften treffen häufig erst bei der Beerdigung oder zur Testamentseröffnung aufeinander, manchmal das erste Mal seit Jahrzehnten. Da ist große Unsicherheit vorprogrammiert. Wer hat was zu entscheiden? Welche Ansprüche habe ich? Was soll mit dem Grundstück geschehen? Wer soll in der Familienstiftung ein Mitspracherecht haben, ohne das wirtschaftliche Entscheidungen blockiert werden? Bei solchen Unsicherheiten kann es schnell vorkommen, dass sich die Erben entfremden und schlimmstenfalls sogar zerstreiten. Manchmal werden auch Teile des Nachlasses Dritten vermacht, welche keine Erben im juristischen Sinn sind, dann ist es oft schwierig das Vermächtnis von den Erben zu bekommen. Ein Anwalt für Erbrecht, wird in einem solchen Fall Ihre Interessen vertreten und Ihnen zu ihrem Recht verhelfen.

Erbschein – Erbscheinverfahren

Wenn beim Erbfall kein notarielles Testament vorliegt, ist es vielfach erforderlich, einen Erbschein zu beantragen. Ein Erbschein ist ein Nachweis der Erbschaft und wird von den meisten Behörden, dem Grundbuchamt, Banken und Versicherungen gefordert. Erben sind vielfach begünstigt, z.B. müssen sie keine Gebühren für die Änderung des Eigentums im Grundbuch zahlen. Dieses Privileg gilt jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum, der Erbschein muss daher möglichst bald vorliegen. Häufig kommt es zum Streit über die formale Erbenstellung, der zu einem Rechtsstreit vor dem zuständigen Amtsgericht führen kann. Ist ein Erbschein falsch, weil gesetzliche Erben nicht berücksichtigt worden sind oder sind Sie Berechtigter aus einem angefochtenen Erbschein, helfen ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht.

Notar und Testament – Fehler vermeiden

Damit Ihre Erben nicht mit den oben genannten Problemen zu kämpfen haben oder ein Fehler Ihren letzten Willen unerfüllbar macht, sollten Sie sich gründlich beraten lassen. Unsere Notare Anke Reiter und Dr. Michael Tegtmeier helfen Ihnen Nachteile und Risiken bei der Formulierung Ihres Testaments zu vermeiden. In einem ersten Gespräch bespricht der Notar Ihre persönlichen Verhältnisse und Regelungswünsche. Wir klären Sie über die passenden Gestaltungsmöglichkeiten auf und übersenden Ihnen danach eine Entwurf des Testaments, den Sie überprüfen und ggf. ergänzen können. Anschließend wird Ihr Testament unter Berücksichtigung aller Ergänzungs- und Änderungswünsche beurkundet und von unserem Notar in Berlin beim Amtsgericht hinterlegt. Das notarielle Testament mit Eröffnungsvermerk ersetzt den Erbschein, die Erben sparen Zeit und Geld, da kein Erbscheinverfahren erforderlich wird.

Wann ist ein notarielles Testament besonders sinnvoll?

  • Bei Grundstücken: . Ein notarielles Testament erspart den Erbschein und ist sofort verfügbar. Die Grundbuchberichtigung kann dadurch sofort und kostenfrei (bis 2 Jahre nach Erbfall) durchgeführt werden.
  • Bei Unternehmen: Der Unternehmensbestand kann gefährdet sein, wenn zur Unternehmensführung ungeeignete Erben Entscheidungsgewalt erlangen. Hinzukommen können unbeabsichtigte steuerlicheNachteile
  • Bei nichtehelichen Lebenspartnern: Nach dem Gesetz beerben Lebenspartner einander nicht. Dies kann dazu führen, dass der gesamte Nachlaß an die gesetzlichen Erben trotz jahrzehntelangem Zusammenleben herausgegeben werden muss. Ein (notarielles) Testament ist daher als Vorsorge unbedingt erforderlich
  • Wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat: Ohne testamentarische Regelung bilden Ehepartner und Schwiegereltern bzw. Schwägerinnen eine Erbengemeinschaft. Dies ist häufig, z.B. bei gemeinsamen Immobilien, nicht erwünscht.
  • Bei Alleinerziehenden: In manchen Fällen soll das Sorgerecht nach dem Tod nicht an das andere biologische Elternteil zurückfallen, dazu müssen aber im Testament eindeutige Regelungen getroffen werden.
  • Bei Kindern: Wenn kein Testament vorliegt, kann der überlebende Ehegatte neben minderjährigen Kindern als Erben grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts über bestimmte Teile des Nachlasses verfügen. Hier bietet sich ein Testamentsvollstrecker an, dieser kann sowohl die Vormundschaft übernehmen, als auch den Erbteil teilweise zurückhalten, bis z.B. der Vollendung des 30. Lebensjahrs.
  • Bei behinderten Erben: Der Sozialversicherungsträger würde in einem solchen Fall das Erbe mit den Leistungen verrechnen, und für den Erben wäre es so, als hätte er nicht geerbt. Ein sog. Behindertentestament ist notwendig.
  • bei Sozialhilfeempfängern: Damit nicht der Fiskus in Vertretung des Sozialträgers erbt, ist auch hier eine spezielle Gestaltung notwendig.

Wir stehen Ihnen sowohl für eine individuelle Beratung als auch notarielle Betreuung in allen Fragen rund um das Erbrecht zur Verfügung.

Unsere Ansprechpartner

Rechtsanwalt, Notar Dr. Michael Tegtmeier
Rechtsanwältin, Notarin Anke Reiter
Rechtsanwältin und Notarin Jana Meyer
Rechtsanwalt und Notar Jörg Schulze-Bourcevet