Philipp Schürer

RechtsanwaltPartner

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schürer Bauherren, Architekten und Bauunternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht, insbesondere bei der Erlangung von Baugenehmigungen, der Durchsetzung von Abweichungen oder den häufig im Baugenehmigungsverfahren relevant werdenden Fragen des Denkmalschutzrechtes. Im Planaufstellungsverfahren oder im Baugenehmigungsverfahren berät und vertritt er Bauherren in allen Fragen des Planungsrechtes auch gegenüber den Stadtplanungsämtern und Gemeinden.

Im Bereich des privaten Baurechts unterstützt Rechtsanwalt Schürer unsere Mandanten bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens bei der Gestaltung und Verhandlung der Architekten- und Bauverträge. In der Phase der Bauausführung engagiert er sich kompetent bei Störungen des Bauablaufes, der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Vergütung oder – im umgekehrten Fall – für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung des Vorhabens zu den kalkulierten Kosten. Auch nach der eigentlichen Fertigstellung des Bauvorhabens vertritt Rechtsanwalt Schürer unsere Mandanten bei der Auseinandersetzung um Gewährleistungsansprüche, Architektenhonorar oder Werklohn. Die ganzheitliche und erfolgreiche Vertretung in baurechtlichen Fällen erfordert neben der fundierten Kenntnis des einschlägigen Rechts vor allem auch Erfahrung und technisches Verständnis. Oft liegt „der Schlüssel zum Erfolg“ erst in der Auseinandersetzung und im Verständnis von Leistungsbeschreibungen, Plänen, Sachverständigengutachten oder DIN-Normen. Rechtsanwalt Schürer verfügt über die Fähigkeit und das Interesse, auch diese technischen Aspekte in der Fallbearbeitung zum Vorteil seiner Mandanten einzusetzen.

Direkter Kontakt

Rechtsanwalt: Tel: +49 30 283 096-15

Vita

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2013
  • Rechtsanwalt in Berlin seit 2007