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Rechtsanwältin Eva Hendrich
Partner
Rechtsanwältin Hendrich ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Arbeitsrechtes und des Familienrechtes tätig.
Sie berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich tarifrechtlicher Probleme. Auf diesem Gebiet ist sie auch als Referentin tätig und führt Schulungen zu allen arbeits- und kollektivrechtlichen Themen durch. Ihr Tätigkeitsspektrum reicht u.a. von der Abmahnung über Versetzungen, Entgeltforderungen, Eingruppierungen bis hin zu Kündigungen und den damit zusammenhängenden Problemen wie Zeugnisstreitigkeiten und deckt alle arbeitsrechtlichen Problemfelder ab. Rechtsanwältin Hendrich berät aber auch präventiv, z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Umstrukturierungen und deren Folgen.
Im Familienrecht vertritt Rechtsanwältin Hendrich unsere Mandanten umfassend außergerichtlich wie gerichtlich in allen relevanten Problemlagen, insbesondere der Ehescheidung mit sämtlichen Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Kindschaftsrecht.

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