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Versicherungsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus privaten Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Im Falle von Elementarschäden klären wir Fragen des versicherten Risikos, der Bewertung beschädigter Sachen und weiterer Schadenersatzansprüche aus der jeweiligen Sachversicherung. Wir machen für unsere Mandanten deren Ansprüche gegenüber Versicherungen außergerichtlich und gerichtlich geltend.
Weiterhin setzen wir die Rechte unserer Mandaten gegenüber den beteiligten Haftpflichtversicherern durch, wenn durch private oder unternehmerische Tätigkeit ein Schaden verursacht wurde.
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