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Immobilienrecht Berlin
Immobilienrecht und Baurecht Rechtsanwälte Tegtmeier & Partner in Berlin
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Immobilienrecht bei der Gestaltung von Verträgen und bei der Lösung von Problemen, die sich aus bereits geschlossenen Verträgen ergeben.
Neben Grundstückskaufverträgen gehören hierzu insbesondere Erbbaurechtsverträge sowie Verträge zum Wohnungseigentum, einschließlich der Gestaltung von Teilungserklärungen und von Rechtsverhältnissen zwischen Wohnungseigentümern.
Wir unterstützen und begleiten unsere Mandanten ebenso bei der Regelung offener Vermögensfragen und der Lösung nachbarrechtlicher Probleme.
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