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Familienrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Eheverträgen, z.B. zur Absicherung von Familien gegen finanzielle Risiken.
Wir unterstützen im Falle der Trennung oder einer beabsichtigten Scheidung bei der Klärung von Ansprüchen aus dem Trennungsprozess oder bei der Vereinbarung von Trennungs- und Scheidungsfolgenverträgen zu allen Problemen des ehelichen Güter- und Familienrechtes.
Wir klären Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhaltes während des Bestandes der Ehe und nach Ehescheidung. Wir unterstützen bei Problemen mit der elterlichen Sorge und dem Umgang mit den gemeinsamen Kindern.
Wir vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Ehe und bei Ehescheidung sowie in allen Scheidungsfolgesachen vor dem Familiengericht.
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