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Baurecht und Architektenrecht Berlin
Baurecht, Bauplanungsrecht und Architektenrecht Rechtsanwälte Tegtmeier & Partner in Berlin
Wir beraten und vertreten Architekten, Bauherren und Unternehmen in allen Phasen der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben. Hierzu gehört die Gestaltung von Verträgen ebenso wie Baubegleitung, Beweissicherung, Mängelbeseitigung sowie Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen.
Wir vertreten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Öffentlichen Baurechts gegenüber Baubehörden und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese Tätigkeit umfasst u. a. die Durchsetzung oder Abwehr von Baugenehmigungen, die Abwehr von Abriss- oder Beseitigungsverfügungen oder auch die Vertretung im Bebauungsplanverfahren. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Problemlagen rund um die sogenannten Erhaltungs- und Milieuschutzgebiete.
Die ganzheitliche und erfolgreiche Vertretung in baurechtlichen Fällen erfordert neben der fundierten Kenntnis des einschlägigen Rechts vor allem auch technisches Verständnis. Oft liegt „der Schlüssel zum Erfolg“ erst in der Auseinandersetzung und im Verständnis von Leistungsbeschreibungen, Plänen, Sachverständigengutachten oder DIN-Normen. Unsere im Baurecht tätigen Rechtsanwälte verfügen über die Fähigkeit und das Interesse, auch diese technischen Aspekte in der Fallbearbeitung zum Vorteil unserer Mandanten einzusetzen. |
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